Montag, 12. Februar 2007

Thema-Abend Freiwillige Ausreise & Leben mit Duldung

Was offensichtlich sich nicht allen vermittelte, ist der Unterschied zwischen einer Abschiebung und einer freiwilligen Ausreise. Da dies eines der zentralen Themen war, ist das doch ein wesentliches Versäumnis.
Nun, es kam wohl in Katrin Schnieders Film vor, wurde auch in der Diskussion mit Margita Ajetovic erwähnt, aber eben nicht deutlich genug.

Ausreisepflichtige Personen bekommen also von der Ausländerbehörde eine Aufforderung bis zu einer bestimmten Frist die Bundesrepublik zu verlassen. Man hat sich bei der Behörde einzufinden und wird i.d.R. mit dem Flugzeug in das Herkunftsland, oder ein anderes Land, das einen aufnimmt, gebracht. Wenn jemand dieser Aufforderung nicht nachkommt, oder aber die Behörde hat den Verdacht, dass jemand der Aufforderung nicht nachkommt, kann auch das Abholen durch die Polizei oder Abschiebehaft angeordnet werden. Befürchtet die Behörde ein Vereiteln der Abschiebung im Flugzeug, kann die Bundespolizei als Begleitung mitfliegen. Bei kranken Personen fliegt z.T. auch ein Arzt mit. Massenabschiebungen z.B. auf den Balkan oder nach Westafrika finden oft mit Charterflügen statt.
Sämtliche Kosten einer Abschiebung haben prinzipiell die abzuschiebenden Personen zu tragen. Von den Tagessätzen der Abschiebehaft über den Transport zum Flugzeug bis hin zu den uniformierten BegleiterInnen (in grün oder weiß).
Mit der Abschiebung bekommen die Betroffenen eine Wiedereinreisesperre für die BRD. Sie ist unbefristet, kann aber auf Antrag befristet werden. Ist die Frist abgelaufen, kann die Person wieder einreisen - wenn alle Kosten der Abschiebung bezahlt sind, was schnell in die Zehntausende Euro gehen kann.

Die Freiwillige Ausreise meldet man rechtzeitig vor der angedrohten Abschiebung an. Bekommt möglicherweise noch Rückkehrförderung durch die IOM oder besondere Rückkehrprogramme. Es geht dabei oft um die Flugkosten und einige hundert Euro pro Person zur Überbrückung der ersten Tage. Es gibt keine Wiedereinreisesperre und keine Abschiebekosten.
Die Alternative ist also in jedem Fall vorzuziehen, wenn die Rückkehr keine akute Gefahr bedeuten würde. Trotzdem ist der Begriff der Freiwilligkeit zynisch, im Zusammenhang mit der Entscheidung zurück zu kehren in Umstände, denen man zu entfliehen oft genug das Leben aufs Spiel gesetzt hat.

Bernhard Karimi

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